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   BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09, 5 B 21.09, 5 PKH 16.09   

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https://dejure.org/2010,1263
BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09, 5 B 21.09, 5 PKH 16.09 (https://dejure.org/2010,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2010 - 5 B 21.09, 5 B 21.09, 5 PKH 16.09 (https://dejure.org/2010,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09, 5 B 21.09, 5 PKH 16.09 (https://dejure.org/2010,1263)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO
    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; Hinweispflicht des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Nichtkenntnisnahme und Nichterwägung des Vorbringens eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Erteilung einer ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; Hinweispflicht des Gerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; Hinweispflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen einer Nichtkenntnisnahme und Nichterwägung des Vorbringens eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Erteilung einer ...

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen einer Nichtkenntnisnahme und Nichterwägung des Vorbringens eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Erteilung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; Hinweispflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 44.01

    Ehegatten, nichtdeutsche -, Erwerb des Vertriebenenstatus durch -; Kinder, nach

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Der Verwaltungsgerichtshof musste sich nach seiner Rechtsansicht schon nicht damit auseinandersetzen, ob den Klägerinnen überhaupt - wie von ihnen behauptet - die aus § 7 BVFG a.F. hergeleitete Vertriebeneneigenschaft zukam; denn nach seiner Rechtsansicht kann daraus - selbst wenn die Vertriebeneneigenschaft anzunehmen wäre (vgl. dazu Urteile vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 und vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 44.01 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 5) - der allein im Streit stehende Anspruch auf Erteilung einer "Aufnahmebescheinigung" nicht entnommen werden.

    Dabei durfte er auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung die "umstrittene Frage, ob die Klägerinnen nach Maßgabe des § 7 BVFG a.F. Vertriebene sind", offen lassen (UA S. 10, vgl. dazu auch Urteile vom 4. April 1995 a.a.O. und 6. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Der Verwaltungsgerichtshof musste sich nach seiner Rechtsansicht schon nicht damit auseinandersetzen, ob den Klägerinnen überhaupt - wie von ihnen behauptet - die aus § 7 BVFG a.F. hergeleitete Vertriebeneneigenschaft zukam; denn nach seiner Rechtsansicht kann daraus - selbst wenn die Vertriebeneneigenschaft anzunehmen wäre (vgl. dazu Urteile vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 und vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 44.01 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 5) - der allein im Streit stehende Anspruch auf Erteilung einer "Aufnahmebescheinigung" nicht entnommen werden.

    Dabei durfte er auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung die "umstrittene Frage, ob die Klägerinnen nach Maßgabe des § 7 BVFG a.F. Vertriebene sind", offen lassen (UA S. 10, vgl. dazu auch Urteile vom 4. April 1995 a.a.O. und 6. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es im Rahmen der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Kläger Tatsachen vorträgt, die es denkbar und notwendig erscheinen lassen, dass er in einer eigenen rechtlichen Position beeinträchtigt ist (Urteile vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 = NVwZ 1997, 994 und vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Dies ist dann gegeben, wenn es etwa das Vorbringen eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, sofern das Vorbringen nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Dieser Anspruch verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteile vom 6. Mai 1986 - 1 BvR 677/84 - BVerfGE 72, 119 und vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Dies ist dann gegeben, wenn es etwa das Vorbringen eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, sofern das Vorbringen nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Dies ist dann gegeben, wenn es etwa das Vorbringen eines Beteiligten zu einem zentralen Gesichtspunkt entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, sofern das Vorbringen nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Denn die Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - juris).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - juris).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

  • BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

  • BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 44.08

    Auslegung und Anwendung des § 124a Abs. 6 S. 3 und § 124a Abs. 3 S. 4

  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88

    Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 5 N 20.1331

    Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg

    Sie haben Tatsachen vorgetragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass sie in einer eigenen rechtlichen Position beeinträchtigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 - 5 B 21.09 u.a.- juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (Beschluss vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 21.09 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Weiter ist für die Bejahung der Klagebefugnis erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Kläger Tatsachen vorträgt, die es denkbar und notwendig erscheinen lassen, dass er in einer eigenen rechtlichen Position beeinträchtigt ist (sog. Möglichkeitstheorie vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 100.95 - NVwZ 1997, 994; Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschluss vom 29.01.2010 - 5 B 21.09 - juris).
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